Wenn Sie eine ambulante Psychotherapie aufnehmen möchten oder sich noch fragen, ob dies für Sie notwendig bzw. passend sein könnte, kontaktieren Sie mich doch bitte während meiner telefonischen Sprechstunden. Ich bin montags bis freitags immer in der Zeit von 12:20-13:00 Uhr unter der Rufnummer 0741-9494236 für Sie erreichbar. In dieser Zeit kann ich erste Fragen beantworten und mit Ihnen einen Termin für das Erstgespräch ("Therapeutische Sprechstunde") vereinbaren. Die Therapeutische Sprechstunde soll eine erste diagnostische Einschätzung ermöglichen und auch klären, ob und welche Psychotherapie nötig /sinnvoll ist. Dieses Gespräch ist für mich auch die Voraussetzung, Sie bei Bedarf auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu nehmen.
Sie sind gesetzlich versichert?
Die gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen (incl .Freie Heilfürsorge) haben einheitliche Regelungen, was die Psychotherapie angeht. Sie benötigen keine Überweisung und die Abrechnung erfolgt über Ihre Chipkarte, die Sie bitte zu jedem ersten Kontakt im Quartal mitbringen.
Ausnahme: Sie sind in einem Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse eingeschrieben. Dann benötigen Sie entsprechend der Vertragsbedingungen eine Überweisung.
Zunächst wird die Nutzung der psychotherapeutischen Sprechstunde vorgeschrieben. Das sind 1-3 Gespräche im Umfang von jeweils 50 Minuten. Anschließend müssen 2 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. In dieser Eingangsphase stellen wir gemeinsam fest, ob für Sie eine ambulante Psychotherapie notwendig und zweckmäßig ist, ob wir ein gutes Arbeitsbündnis herstellen können und welche Ziele die Therapie verfolgen soll.
Entscheiden wir uns gemeinsam für die Durchführung einer Behandlung, muss ein konsiliarischer Bericht beim Haus-oder Facharzt eingeholt werden, bevor wir die Therapie beantragen. Die dazu notwendigen Formulare erhalten Sie von mir.
Beantragt werden kann eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen in 2 Abschnitten zu je 12 Stunden oder eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen. Kurzzeittherapien können bei Bedarf in Langzeittherapien umgewandelt werden. Die konkreten Schritte erläutere ich Ihnen gerne ausführlich in den Sprechstunden bzw. den probatorischen Sitzungen.
Leider müssen Sie aus Kapazitätsgründen mit einer längeren, mehrmonatigen Wartezeit zwischen der Sprechstunde und einem möglichen Therapiebeginn rechnen.
Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt?
Da ich einen vollen Versorgungsauftrag durch die gesetzliche Krankenversicherung habe und die Nachfrage so groß ist, dass mittlerweile eine lange Warteliste besteht, sehe ich mich leider nicht in der Lage, Privatversicherte, Versicherte der Beihilfe oder Selbstzahler zu behandeln. Bitte ziehen Sie Kolleg:innen in Betracht, die keinen Kassensitz haben und daher oft schneller Termine anbieten können.