Wenn Sie eine ambulante Psychotherapie aufnehmen möchten oder sich noch fragen, ob dies für Sie notwendig bzw. passend sein könnte, kontaktieren Sie mich doch bitte während meiner telefonischen Sprechstunden. Ich bin montags bis freitags immer in der Zeit von 12:20-13:00 Uhr unter der Rufnummer 0741-9494236 für Sie erreichbar. In dieser Zeit kann ich erste Fragen beantworten und mit Ihnen einen Termin für das Erstgespräch ("Therapeutische Sprechstunde") vereinbaren. Dieses Gespräch ist für mich auch die Voraussetzung, Sie bei Bedarf auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu nehmen.

 

Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab.  Unabhängig von diesem müssen Sie jedoch wegen der sehr hohen Nachfrage mit einer längeren Wartezeit bis zum Therapiebeginn bzw. Beginn der Probatorik rechnen.

 

Sie sind gesetzlich versichert?  

Die gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen haben einheitliche Regelungen, was die Psychotherapie angeht. Sie benötigen keine Überweisung und die Abrechnung erfolgt über Ihre Chipkarte, die Sie bitte zu jedem ersten Kontakt im Quartal mitbringen.

Ausnahme: Sie sind in einem Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse eingeschrieben. Dann benötigen Sie entsprechend der Vertragsbedingungen eine Überweisung.

Zunächst wird die Nutzung der psychotherapeutischen Sprechstunde vorgeschrieben. Das sind 1-3 Gespräche im Umfang von jeweils 50 Minuten. Anschließend müssen 2-4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. In dieser Eingangsphase stellen wir gemeinsam fest, ob für Sie eine ambulante Psychotherapie notwendig und zweckmäßig ist, ob wir ein gutes Arbeitsbündnis herstellen können und welche Ziele die Therapie verfolgen soll.

Entscheiden wir uns gemeinsam für die Durchführung einer Behandlung, muss ein konsiliarischer Bericht beim Haus-oder Facharzt eingeholt werden, bevor wir die Therapie beantragen. Die dazu notwendigen Formulare erhalten Sie von mir.

Beantragt werden kann eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen in 2 Abschnitten zu je 12 Stunden oder eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen. Kurzzeittherapien können bei Bedarf in Langzeittherapien umgewandelt werden. Die konkreten Schritte erläutere ich Ihnen gerne ausführlich in den Sprechstunden bzw. den probatorischen Sitzungen.

 

Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt?

Hier sind die Regelungen leider uneinheitlich. Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich vor der ersten Sitzung mit Ihrer Versicherung in Kontakt zu setzen und die genauen Bedingungen zu erfragen.

Ich rate Ihnen, auch Kolleg:innen ohne Kassenzulassung in Betracht zu ziehen, die von Ihrer Versicherung i.d.R. anerkannt werden. Diese haben meist weniger lange Wartelisten.